Hausordnung

Diese Hausordnung von vivum cultura.e.U. regelt die Bedingungen, die bei einem Aufenthalt in allen von vivum cultura e.U. betriebenen Probe- oder Veranstaltungsräumen und -betriebsstätten insbesondere der Kulturwerkstatt Euphoria eingehalten werden müssen. Die Einhaltung der Hausordnung ist Voraussetzung für das Betreten eines Proberaums- oder einer Veranstaltungsbetriebsstätte und des Aufenthalts darin. Die Beachtung und Einhaltung der Hausordnung wurde mit dem Erwerb einer Eintrittskarte bzw. dem Abschluss eines Auftrittsvertrages als Vertragsbestrandteil anerkannt Dieser Hausordnung liegen die für Veranstaltungen am Veranstaltungsort anwendbaren gesetzlichen Bestimmungen des Gemeinde-, Landes- und Bundesrechts zugrunde.
  1. Den Aufführungsbesucher/innen ist der Eintritt in die Veranstaltungsbetriebsstätte nur bei Besuch der Veranstaltungen und mit gültiger Eintrittskarte ausschließlich in die für das Publikum bestimmten Räume gestattet.
  2. Für den Zutritt zum Veranstaltungssaal und zu den für das Publikum bestimmten Nebenräumen und den Aufenthalt dort ist eine eine gültige Eintrittskarte erforderlich, die den Mitarbeiter/innen von vivum cultura e.U. bzw. dem Publikumsdienst beim Betreten des Veranstaltungssaal unaufgefordert, sonst über jederzeit mögliche Aufforderung vorzuweisen ist. Ohne gültige Eintrittskarte dürfen Besucher/innen nicht eingelassen werden. Zu spät (= nach Beginn der für die Veranstaltung festgesetzten Beginnzeit) kommende Besucher/innen können nur in Pausen oder nach Ermessen von Mitarbeiter/innen von vivum cultura e.U. b zw. des Publikumsdienstes eingelassen werden.
  3. Bei Feierlichkeiten oder der Benutzung des Veranstaltungssaales zu gastronomischen Zwecken ist der Zutritt für Gäste dieser Veranstaltung ohne Eintrittskarte zulässig, wenn dafür nicht der Erwerb einer Eintritts- oder Berechtigungskarte vom jeweiligen Veranstalter explizit festgelegt wird.
  4. Ohne explizite darauf lautende Sondergenehmigung der Geschäftsführung sind jegliche Foto-, Bild-, Film- und/oder Tonaufnahmen im Veranstaltungssaal während der Veranstaltungen untersagt. Das Fotografieren in den Pausen für private Zwecke ist zulässig.
  5. Bei genehmigten Bild-, Ton- und Fotoaufnahmen für Fernsehen, Hörfunk, Internet, Film, Printmedien etc. erklärt sich der/die Besucher/in damit einverstanden, dass die von ihm/ihr während oder im Zusammenhang mit der Veranstaltung gemachten Aufnahmen vom Veranstalter oder von vivum cultura.e.U. ohne Vergütung sowie ohne sachliche, zeitliche oder räumliche Einschränkung im Rahmen der üblichen Verwertung verwendet werden dürfen.
  6. Jedes den Betriebsablauf, insbesondere eine Veranstaltung oder Probe, störende Verhalten ist zu unterlassen. Mobiltelefone sind während der Veranstaltungen aus- oder lautlos zu schalten.
  7. Eltern haften für ihre Kinder und sind dafür verantwortlich, dass eine geeignete Aufsichtsperson anwesend ist. Die Aufsichtsperson haftet für allfällige Schäden und hat dafür Sorge zu tragen, dass die Kinder keine Bereiche betreten, die nicht für Publikum vorgesehen sind (z.B. Bühne).
  8. Der Veranstaltungssaal und die Bühne dürfen grundsätzlich nicht mit Getränken und Verpflegung betreten werden. Der Verzehr von in der Veranstaltungsbetriebsstätte erworbenen Speisen und Getränken ist jedoch im Falle einer Sonderveranstaltung mit Konsumation oder Einmietung zu gastronomischen Zwecken gestattet.
  9. Der Zutritt zu Künstler/innen-Garderoben und Einspielräumen ist nur den dort unmittelbar Beschäftigten gestattet. Der Zutritt zur Bühne und den technischen Betriebsräumen ist nur Befugten gestattet. Befugte sind Mitarbeiter/innen von vivum cultura e.U. sowie unterwiesene und/oder autorisierte Personen. Die Möglichkeit des Besuches von Proben wird jeweils entsprechend bekannt gegeben.
  10. Das Rauchen und Hantieren mit offenem Feuer ist im Veranstaltungsbereich verboten. Insbesondere gilt dies auch für Flure, Gänge und Garderoben.
  11. Bei Ertönen des Feueralarms ist der Veranstaltungsbereich sofort auf kürzestem Wege zu verlassen. Die grünen Richtungsweiser zu den Ausgängen sind zu beachten. Den Anweisungen des Personals von vivum cultura e.U. bzw. des Publikumsdienstes ist ohne Ausnahme Folge zu leisten.
  12. Das Mitbringen von Haustieren in die Veranstaltungsbetriebsstätte ist nicht gestattet. Ausgenommen davon sind Blindenführ- und Partnerhunde.
  13. Vivum cultura .e.U stellt in seinen Veranstaltungsbetriebsstätten unbewachte Publikums- und Künstlergarderoben zu Verfügung. Für an diesen Garderoben hinterlegte Gegenstände wird von vivum cultura e.U. keine Haftung übernommen.
  14. Überkleider (sofern sie nicht während der gesamten Veranstaltungsdauer anbehalten werden) Schirme und Stöcke sind in den Garderoben zu hinterlegen und dürfen erst bei Verlassen des Veranstaltungssaales abgeholt werden. Stöcke dürfen nur von gebrechlichen Personen als unentbehrliche Stütze in den Veranstaltungssaal mitgenommen werden. Weitere diesbezügliche – vom Besucher zu beachtende – Bestimmungen kann der Veranstalter in gesonderten Hausordnungen/Informationen und/oder Sicherheitshinweisen regeln.
  15. Rucksäcke, größere Taschen und Gepäckstücke, sperrige Gegenstände (z.B. Rollatoren), Musikinstrumente u. ä. können für die Dauer der Veranstaltung von Mitarbeitern und/oder autorisierten Personen von vivum cultura e.U. für die Dauer der Veranstaltung verwahrt werden. Die verwahrten Gegenstände dürfen keine Gefahrgüter enthalten.
  16. Alle Verkehrswege, Fluchtwege und Ausgänge müssen unverstellt bleiben. Einrichtungsgegenstände, Sessel und Bänke dürfen nicht von ihren Standorten entfernt, in Verkehrswegen oder auf den Stehplätzen aufgestellt werden.
  17. Die jeweilige diensthabende Abendspielleitung hat am Abend der Veranstaltung als Bevollmächtigte/r von vivum cultura e.U. in Krisen- oder Gefahrensituationen die Letztentscheidungskompetenz gegenüber Mitarbeiter/innen des Veranstaltungsbereichs, dem Publikum und etwaigen hausexternen Veranstalter/innen, Mieter/innen und dergleichen. Das Publikum ist verpflichtet, den Anordnungen der genannten Personen uneingeschränkt zu folgen.
  18. Der Veranstalter behält sich das Recht vor, Personen, die andere Gäste belästigen oder durch die sich andere Gäste belästigt fühlen, diese Hausordnung nicht einhalten oder schwerwiegende Verstöße dagegen setzen, sowie bei ungebührlichem Verhalten, durch von ihm Befugte der Veranstaltungsbetriebsstätte zu verweisen und diesen Personen den Zutritt zur Veranstaltungsbetriebsstätte zu verweigern bzw. sie zum sofortigen Verlassen der Veranstaltungsbetriebsstätte aufzuforden. Einer der Veranstaltungsbetriebsstätte verwiesenen Person steht kein Ersatz für den dadurch entgangenen weiteren Konsum der Veranstaltung zu. Erfordert die Durchsetzung der Anordnung zum Verlassen der Veranstaltungsbetriebsstätte zusätzlichen Aufwand, etwa durch Hilfskräfte, Sicherheitspersonal etc., ist die von der Veranstaltung verwiesene Person zum Ersatz dieser Kosten verpflichtet. Darüber hinaus gehende Schadenersatzansprüche sind dem Veranstalter bzw. vivum cultura e.U. unbenommen.
  19. Bei Musikveranstaltungen kann aufgrund der Lautstärke die Gefahr von Hör- und Gesundheitsschäden bestehen, für die vom Veranstalter und vivum cultura.e.U. keine wie immer geartete Haftung übernommen wird.
  20. Verlorene beziehungsweise aufgefundene Gegenstände werden nach Vorstellungsende von vivum cultura e.U. verwahrt und werden nach erbrachtem Eigentumsnachweis ausgehändigt. vivum cultura e.U. behält sich vor, Fundgegenstände nach spätestens zwei Monaten ab Veranstaltungsende für den Eigentümer kostenpflichtig einzulagern oder bei einem öffentlichen Fundamt zu deponieren.
  21. Schadensfälle, die durch Nichtbeachtung der Hausordnung und der Unfallverhütungsvorschriften entstehen, unterliegen der vollen persönlichen Haftung. vivum cultura e.U. bzw. der jeweilige Veranstalter sind berechtigt, Schadenersatzansprüche gegen Personen geltend zu machen, die schuldhaft gegen die Hausordnung und auf dieser basierende Anweisungen verstoßen, vor dem für den Veranstaltungsort örtliche zuständigen Gericht geltend zu machen, sofern nicht zwingend ein anderer Gerichtsstand geboten ist.
  22. vivum cultura e.U. behält sich das Recht vor, befristete oder unbefristete Hausverbote gegen Personen, die die Hausordnung nicht einhalten oder schwerwiegende Verstöße dagegen gesetzt haben, auszusprechen.